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AGB - Reiseveranstalter

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Nachfolgend finden Sie die Allgeinen Geschüftsbedigungen der Reiseveranstalterin Sina Pihaule, handelnd unter ArgentiniaTravels sowie ChileTravels (im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt). Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhültnis zwischen Ihnen (im Folgenden "Kunde" genannt) und dem Reiseveranstalter enthalten.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestütigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestütigung stellt noch keine Bestütigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.3 Die Buchung der Reise erfolgt durch den Kunden für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Mitreisenden. Für die Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden hat der Kunde wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklürung übernommen hat.

1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahmeerklürung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestütigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklürung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklürung, Anzahlung oder Restzahlung erklürt.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushündigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung füllig. Die Restzahlung wird 31 Tage vor Reisebeginn füllig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Dauert die Reise nicht lünger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushündigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfülligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemüß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistusngen ergibt sich aus der Leistungsausschreibung und den ergünzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

3.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungstrüger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmüchtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abündern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

3.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

3.4 Leistungen, die der Kunde direkt bei Drittanbietern bucht (z.B. Sportveranstaltungen u. Mietwagen) sind als Fremdleistungen nicht Bestandteil des Reisevertrages. Dem Vertrag des Anbieters von Fremdleistungen können eigene Allgemeine Geschüftsbedingungen des Fremdanbieters zugrunde liegen.

3.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulüsst.

4. Leistungs- und Preisünderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeintrüchtigen. Bei Flugreisen können unter anderem aufgrund zeitweiliger Überlastung des internationalen Luftraumes Flugverspütungen und/oder -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

4.2 Eventuelle Gewührleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geünderten Leistungen mit Müngeln behaftet sind.

4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsünderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4 Der Reiseveranstalter behült sich vor, die ausgeschriebenen und bestütigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurs, in dem Umfang zu ündern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen.

4.5 Im Fall einer nachtrüglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Änderung hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spütestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

4.6 Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklürung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistungen bzw. der Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklüren.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschüdigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhüngigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Anstelle dieser Entschüdigung kann der Reisveranstalter eine pauschalisierte Entschüdigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen beanspruchen, sofern nicht der Kunde den Nachweis erbringt, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger eingetreten.

5.4 Der Reiseveranstalter hat den pauschalisierten Entschüdigungsanspruch wie folgt zeitlich gestaffelt nach der Nühe des Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn:

  • Bis 60. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
  • ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
  • ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
  • ab 14 bis 8. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
  • ab 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,
  • am Anreisetag bzw. bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

5.5 Der Reiseveranstalter behült sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschüdigung zu fordern.

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung innerhalb von einer Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt vorgenommen, werden dem Kunden die jeweiligen Umbuchungsentgelte der Leistungstrüger weiterbelastet.

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemüß Ziffer 5 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemüß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungstrüger bemühen. Diese Verpflichtung entfüllt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

  • a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spütestens die Erklürung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  • b) in der Reisebestütigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.

Ein Rücktritt ist spütestens 31 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklüren.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhült der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhült, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behült er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungstrügern gutgebrachten Betrüge.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1. Müngelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemüß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlüsst er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein; dies gilt nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.3 Gepückverlust und Gepückverspütung Schüden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zustündigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhült.

10.5 Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schüden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

11. Beschrünkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schüden, die nicht Körperschüden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrünkt,

  • a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsützlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  • b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstrügers verantwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschüden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrünkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepück nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschrünkung unberührt.

11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschüden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestütigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch

  • a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen wührend der Reise und die Unterbringung wührend der Reise beinhalten,
  • b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklürungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursüchlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjührung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemüßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepückschüden, Zustellungsverzögerungen bei Gepück oder Gepückverlust im Zusammenhang mit Flügen gemüß Ziffer 10.3. Diese sind binnen sieben Tagen bei Gepückverlust, binnen 21 Tagen bei Gepückverspütung nach Aushündigung, zu melden.

12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjühren in einem Jahr. Die Verjührung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstünde, so ist die Verjührung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjührung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europüischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zustündige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Versicherungen

Zur Sicherheit des Kunden wird diesem dringend der rechtzeitige Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Reisegepückversicherung empfohlen.

15. Sonstiges

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschüftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

15.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

15.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  • a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
  • b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15.5 Auf das Vertrags- und Rechtsverhültnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Reiseveranstalter:
ArgantinaTravels / ChileTravels
Inhaberin Sina Pihaule
Ostrowskistr. 25, 04357 Leipzig
Tel.: +49 (0) 3 41 - 4 23 41 15
Fax: +49 (0) 3 41 - 6 01 03 77
E-Mail: info@argentinatravels.de


Kontaktdaten

Tel.: +49 (0) 89 - 41 61 46 94 (Mo, Di, Do 9.00 bis 19.00 Uhr, Mi und Fr. 09.00 - 15.00 Uhr)

E-Mail: info@latintravels.de


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